Gültigkeit
Die folgenden Bedingungen regeln die Beziehungen zwischen Auftraggeber (im folgenden Besteller genannt) und Mathias Wüthrich Schreinerhandwerk (im folgenden MW genannt).Sie sind gültig, wenn der Besteller vorgängig darauf hingewiesen und informiert wurde, z.B. mittels Hinweis auf Offertunterlagen oder Auftragsbestätigung. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn sie von MW ausdrücklich und schriftlich anerkannt worden sind. AGB vom Besteller oder eines Dritten werden grundsätzlich nicht anerkannt. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen dennoch wirksam.
Zustandekommen
Durch die Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkennt der Besteller automatisch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MW.
Preise
MW kann seine Preise bis zum Zustandekommen des Vertrages jederzeit ändern, dies auch noch nach Offertstellung.
Honorare
In der Regel ist die erste Beratung für einen Auftrag kostenfrei, eine Richtofferte für Schreinerarbeiten ebenfalls. Planungsaufträge (gestalterische und technische Gesamtplanung, Leistungsbeschrieb, usw.) gelten nicht als Offertleistungen und werden von MW nach ermittelten Arbeitsstunden und Aufwand verrechnet. Dies geschieht nach vorgängig erstellter Richtofferte mit Stundenschätzung.
Lieferfristen
Es gelten die in der Auftragsbestätigung vereinbarten Liefertermine. Diese werden von MW nach Möglichkeit eingehalten. Bei einer allfälligen Überschreitung der Frist, ist der Besteller nicht berechtigt, den Auftrag zu annullieren oder Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Der Besteller bleibt auch bei Verzögerung an die Vertragsbedingungen gebunden. Bei von MW nicht kontrollierbaren Hindernissen oder bei Änderungswünschen des Bestellers wird die Lieferfrist unterbrochen und beginnt neu zu laufen.
Zahlungsbedingungen
Der Besteller hat seine Zahlungen in Schweizer Franken zu erfüllen. Es gelten die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Zahlungsfristen. Bei Neukunden oder grösseren Aufträgen hat MW Anspruch auf angemessene Akontozahlungen, abhängig vom Arbeitsfortschritt. Es werden grundsätzlich keine Skonto gewährt. Skontoabzüge werden nachbelastet.
Verrechnungsverbot
Der Besteller darf Forderungen von MW nicht mit Gegenforderungen gegen MW verrechnen.
Eigentumsvorbehalt
Jede Lieferung und erbrachte Leistung bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum von MW.
Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr gehen auf den Besteller über, sobald sich die Ware bei ihm oder auf der Baustelle befindet.
Garantie
MW gewährt dem Besteller eine Garantie auf allen gelieferten Produkten. Die Garantie beginnt ab Rechnungsdatum für einen Zeitraum von 24 Monate zu laufen. Abgedeckt sind alle von MW gelieferten Teile, welche nachweisbar, aufgrund von Materialfehler, fehlerhaften Konstruktionen oder mangelhafter Verarbeitung unbrauchbar oder schadhaft sind. Gegen deren Rückgabe wird MW nach eigenem Ermessen entweder ausbessern oder ersetzen. Eine Preisminderung ist ausgeschlossen. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge unsachgemässer Benützung, fahrlässiger oder vorsätzlicher Beschädigung, Gewalteinwirkung durch Dritte, sowie durch normale alltägliche Abnützung. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung für weiteren direkten oder indirekten Schaden, sowie für jegliche Folgeschäden.
Materialfehler
Holz ist ein Naturwerkstoff und weist aufgrund unterschiedlichster Wuchsbedingungen, unterschiedliche Farben und Maserungen auf. Daraus entstehende optische Farb-/ und Strukturunterschiede gelten nicht als Mangel.
Reduktion und Annullierung des Auftrags
Wird ein erteilter Auftrag durch den Besteller reduziert oder annulliert, hat MW Anrecht auf:
• Verrechnung seiner bisher geleisteten Arbeit (Arbeitsstunden und Material)
• Verrechnung seiner Unkosten, sowie der Vorleistung Dritter
• Wiedergutmachung aller sich aus der Reduktion oder Annullierung ergebenden Schäden.
Ausmass
Weicht die auszuführende Gesamtmenge um mehr als +/- 20 % von der offerierten Menge ab, kann MW einen neuen Einheitspreis auf der Preisbasis der Offerte festlegen.
Schutzrechte
Pläne, Skizzen, Zeichnungen, Licht-, Material- und Farbkonzepte bleiben das Eigentum von MW. Es ist nicht gestattet, diese Dritten zur Verwertung zugänglich zu machen.
Besondere Bestimmungen
Im Falle von höherer Gewalt ist MW berechtigt, ohne Entschädigung ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.Als höhere Gewalt gelten von MW nicht beeinflussbare Ereignisse und Umstände, welche auf die Vertragserfüllung einwirken.
Gerichtstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist CH-9467 Frümsen (Sennwald). Es gilt schweizerisches Recht.